Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht in Bielefeld Michael Tröster
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Sie sind Immobilienbesitzer und es droht die Zwangsversteigerung, weil Sie den Kredit nicht mehr zurückzahlen können? Eine Zwangsversteigerung sollte immer die letzte Maßnahme bei Zahlungsunfähigkeit sein und bedarf des Beistands durch einen Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht – Michael Tröster in Bielefeld.
Aber auch, wenn Sie eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben möchten oder bereits gekauft haben, stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich zum einen um die Versteigerung einer Immobilie oder eines Grundstücks vor Gericht, sollte der Eigentümer seinen Kredit – die Bau- oder Immobilienfinanzierung – nicht mehr tilgen können. In diesem Fall hat der Gläubiger, in der Regel die Bank, das Recht, ein Zwangsvollstreckungsverfahren bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem durch die Zwangsversteigerung erzielten Gewinn werden die offenen Forderungen der Gläubiger beglichen. Im Vorfeld des Zwangsvollstreckungsverfahrens ermittelt ein vom Gericht bestimmter Gutachter den Verkehrswert des Objekts.
Immer häufiger werden auch die Zwangsversteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft, bei der sich Miteigentümer einer Immobilie (getrennt lebende oder geschiedene Eheleute, Miterben) nicht über die Verwendung einigen können.
Ablauf der Zwangsversteigerung
Während der Zwangsversteigerung besteht eine Bietfrist von 30 Minuten. Innerhalb dieser Zeit haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, für die Immobilie zu bieten. Der Kaufinteressent mit dem höchsten Gebot erhält das Objekt und wird vor Gericht als neuer Eigentümer eingetragen. Im Anschluss an die Zwangsversteigerung hat der neue Eigentümer 6 Wochen Zeit, den Kaufpreis an das Gericht zu zahlen. 0,5 Prozent des Kaufpreises sind als Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch vorgeschrieben.
Ist der Kaufpreis bezahlt, kann der neue Besitzer direkt in die Immobilie einziehen, wenn sich keine Bewohner in dem Objekt befinden. Sollte dieses noch bewohnt sein, muss der neue Besitzer eine bestimmte Wartezeit einhalten. Für eine Räumungsvollstreckung ist ein Gerichtsvollzieher erforderlich.
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