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Erhalten Sie eine kompetente Rechtsberatung bei einem Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bielefeld

Meine qualifizierte und kompetente Kanzlei steht Ihnen zur Seite.

Wenn Kaufleute eine geschäftliche Beziehung eingehen, müssen sie viele gesetzliche Bestimmungen beachten - egal ob es sich um einen Einzelhändler oder um ein Großunternehmen handelt. Rechtsanwalt Michael Tröster in Bielefeld hat ein breites Know-how auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts und bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung vor Gericht.

Was regelt das Handelsrecht?

Das Handelsrecht, auch als Sonderrecht des Kaufmanns bezeichnet, ist ein Teil des Zivilrechts, das sich mit den Handelsbeziehungen zwischen Kaufleuten beschäftigt. Unterteilt wird das Handelsrecht in privatrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Normen.

Die privatrechtlichen Normen betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Im Mittelpunkt der öffentlich-rechtlichen Normen stehen unter anderem der Kaufmannsbegriff, das Firmen- und Wettbewerbsrecht sowie das Bank- und Börsenrecht.

Welche Themen umfasst das Gesellschaftsrecht?

Das Zivil- und Handelsrecht beinhaltet unter anderem das Gesellschaftsrecht, welches sich mit dem Vergleich der Rechtsnormen von unterschiedlichen Personenvereinigungen beschäftigt. Dazu zählen unter anderem die Gesellschaftsgründung, als auch der Verkauf und Vererbung von Gesellschaften.

Ich habe diese Themen schon mehrfach erfolgreich gemeinsam mit den kooperierenden Steuerberatern begleitet und rechtlich abgesichert.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht?

Im Handels- und Steuerrecht ist die Bilanz für unterschiedliche Interessenten festgelegt. Während die Jahresbilanz im Steuerrecht an das Finanzamt übermittelt wird, dient die Handelsbilanz als Informationsquelle für externe Adressaten, um über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen eines Unternehmens aufzuklären.

Wer ist laut Handelsrecht buchführungspflichtig?

Es wird von jedem Kaufmann erwartet, dass er seine Geschäftsbücher führt, ausgenommen Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn liegt.

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